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Die Zensur

zuletzt aktualisiert: 11.05.2007

Kniehebelpresse aus dem Jahr 1837
Kniehebelpresse aus dem Jahr 1837

Ein Bundespressegesetz unterwarf alle Publikationen unter 20 Bögen (320 Seiten) einer Vorzensur. Damit unterlagen alle Schriften, die für ein breites Publikum zugänglich waren, wie Zeitungen, Zeitschriften, Flugschriften und Broschüren, der staatlichen Überwachung. Aus beliebigen Gründen konnten Publikationen unterdrückt werden. So wurden im März 1832 die „Deutsche Tribüne“ von Wirth und „Der Westbote“ von Siebenpfeiffer verboten.


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